08.04.2026

KfW-Zuschuss Nr.455-B zur Barrierereduzierung ab sofort wieder erhältlich

Behindertengerecht umgebautes Bad

Ab dem 8. April 2026 ist es wieder möglich, den KfW-Zuschuss Nr. 455-B zu beantragen, um Barrieren an Haus und Wohnung zu reduzieren. Dazu zählt der Abbau von Barrieren in Wohnräumen und Bädern, zur Schaffung von Bewegungsflächen und zur Installation von Unterstützungs- oder Assistenzsystemen. Es kann sich auch um Maßnahmen handeln, wie beispielweise den Anbau eines Außenaufzugs, den Ausbau von Denkmalschutzgebäuden oder bisher nicht beheizter Dachgeschoss- oder Gewerberäume. Der Kauf von barrierearm umgebautem Wohnraum kann ebenfalls bezuschusst werden, genauso Planungs- und Beratungsleistungen. Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung der Maßnahme durch ein Fachunternehmen.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Bei Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung fördert die KfW-Bank Ihr Vorhaben mit 10 % Zuschuss bis zu einer Höhe von 25.000 EUR förderfähigen Kosten je Wohneinheit, also mit einem max. Zuschuss von 2.500 Euro.

Es kann ein Zuschuss von bis zu max. 6.250 Euro gewährt werden, wenn Sie den Standard „Altersgerechtes Haus“ erreichen. Die maximalen förderfähigen Kosten steigen hierbei auf 50.000 EUR je Wohneinheit und werden mit 12,5 % bezuschusst.

Für eine Antragstellung müssen mindestens 2.000 EUR in förderfähige Maßnahmen investiert werden.

Für wen lohnt sich das?

Der Zuschuss lohnt sich vor allem dann, wenn Sie einzelne Umbaumaßnahmen planen und Sie die finanziellen Mittel für den Umbau auch selbst aufbringen können.

Alle wichtigen Infos, Dokumente und Antragsformulare zum KfW-Zuschuss 455-B erhalten Sie online auf den Internetseiten der KfW oder telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer T 0800 539 9002 (Montag bis Freitag: 8 bis 18 Uhr).